Baugutachter Bonn
Ulrich Lütz
Bausachverständiger und Baugutachter
Custorstraße 2553332 Bornheim
Tel: 0228 7638 69 70
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Qualifikation
- Diplom Betriebswirt (FH)
- Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß ISO 17024
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Andreas Schmitz
Bausachverständiger und Baugutachter
Auf dem Hirschberg 1053225 Bonn
Tel: 0228 7638 69 70
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Qualifikation
- Studium B.Sc. Chemie mit Materialwissenschaften
- Ausbildung Chemisch Technischer Assistent (CTA)
- Sachverständiger Bauschadenbewertung (DEKRA)
- Sachverständiger für die Erkennung und Bewertung von Schimmelpilzschäden (TÜV)
- Sachkunde Schimmelpilzbefall in Innenräumen (TÜV)
- Bauschadenbewerter für Gebäudeabdichtung (DEKRA)
Dirk Rehfeld
Bausachverständiger und Baugutachter
Truchseßstraße 2653177 Bonn
Tel: 0228 7638 69 70
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Qualifikation
- Maurer- und Betonbaumeister
- Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
- Sachverständiger für Thermografie - Level I (European Certification Council)
- Gebäudeenergieberater HWK Münster
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bonn stehen Ihnen:
- Dipl.-Betr.-Wirt (FH) Herr Ulrich Lütz
- B. Sc. Herr Andreas Schmitz
- Herr Dirk Rehfeld
Baugutachter mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.
Bezeichnung als Baugutachter
Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.
Beispiele aus der Rechtsprechung:
- Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
- Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
- Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
- Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
- Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
- Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Betr.-Wirt (FH) Herr Ulrich Lütz, B. Sc. Herr Andreas Schmitz, Herr Dirk Rehfeld, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bonn, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bonn kommen bzw. sich nicht in Bonn auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bonn - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Bundesstadt Bonn ist mit rund 310.000 Einwohnern eine Großstadt im Süden von Nordrhein-Westfalen. Bonn war von 1949 bis 1990 Hauptstadt und bis 1999 Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesstadt Bonn besteht aus vier Stadtbezirken, die insgesamt in 51 Ortsteilen unterteilt sind. Sie wird zusätzlich von der städtischen Statistikstelle in neun Stadtteile, wie Bonn Zentrum, Bonn Südwest, Bonn Nordwest, Bonn Bundesviertel, Bonn Godesberger, Bonn Außenring, Bonn Beueler und Bonn Hardtberg aufgeteilt. Die Städte Remagen, Niederkassel, Troisdorf, Sankt Augustin, Königswinter, Bad Honnef, Wachtberg und Bornheim grenzen an die Stadt Bonn.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Markt
53111 Bonn
Bauamt:
Berliner Pl. 2, 53111 Bonn
0228 77419
Grundbuchamt:
Wilhelmstraße
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 70